Die deutschen Gründer, Startups und die bereits etablierten Unternehmen greifen immer häufiger zum Beteiligungskapital. Dank diesem können sie ihre ambitionierten Ideen verwirklichen, ohne dass sie hohe Kreditschulden im Fall von Misserfolg riskieren müssen. Den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn sie ebnen den Weg für bahnbrechende Innovationen und wertvolle Lösungen, von denen der deutsche Wirtschaftsmarkt nur profitieren kann.
Was ist eine Beteiligungsgesellschaft?
Als Beteiligungsgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, die sich an einem anderen Unternehmen finanziell beteiligt. Dadurch stärkt das geförderte Unternehmen sein Eigenkapital und erweitert das Spektrum seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten auf dem konkurrenzstarken Markt. Die Beteiligung wird in der Regel auf 10 bis 15 Jahre begrenzt und endet mit dem zielgerichteten Verkauf von Beteiligungsanteil.
Zu den geförderten Unternehmen gehören vor allem junge Startups, deren Geschäftsmodell hohe Erfolgsaussichten verspricht. Dank dem Beteiligungskapital können sie auf das Fremdkapital verzichten, das meist hoch verzinst ist und nach der festgelegten Periode zurückgezahlt werden muss. Im Gegensatz dazu wird das Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt, sondern zu einem höheren Preis weiterveräußert.
Von dem Beteiligungskapital können darüber hinaus die bereits auf dem Markt etablierten Unternehmen profitieren. Das passiert vor allem dann, wenn die Unternehmen dazu gezwungen sind, ihren liquiden Engpässen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen proaktiv entgegenzusteuern. Auf dem Weg zu ihrem Erfolg können sie mithilfe von Beteiligungskapital die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen viel leichter durchführen.
Verhältnis zu anderen Gesellschaften
Das Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft ähnelt dem von Investmentgesellschaften sowie Immobilienaktiengesellschaften. Die ersten werden auch als Fonds- oder Kapitalanlagegesellschaften genannt. Ihr wirtschaftliches Ziel ist es, die liquiden Mittel von Anlegern zu sammeln und diese weiter zu investieren. Die Immobilienaktiengesellschaften generieren das Eigenkapital entweder durch den Zugang zum Kapitalmarkt oder die Thesaurierung von Gewinnen.
Die Beteiligungsgesellschaft unterscheidet sich jedoch stark von den Holdings, die grundsätzlich als Muttergesellschaften agieren. Gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen werden sie als einheitlicher Konzern wahrgenommen. Die Beteiligungsunternehmen und das geförderte Unternehmen sind hingegen sowohl rechtlich als auch organisatorisch getrennte Akteure. Die Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaft regelt das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG).
Die Beteiligungsgesellschaft kann eine Alternative zu Venture Capital oder Private Equity darstellen. In beiden Fällen handelt sich um das außerbörsliche Beteiligungskapital, welches mit einem hohen Risiko bei gleichzeitiger Chance auf hohe Renditen verbunden ist. Das Beteiligungskapital wird in drei folgenden Phasen bereitgestellt: In der Gründungsphase gilt es als Startkapital, in der Frühphase dient es zur Produktentwicklung und in der Wachstumsphase ist es ein Mittel zur Expansion.
Beteiligungskapital: Pro und Kontra
Die Beteiligungsgesellschaft stellt keine Produkte her und bietet keine Dienstleistungen an. Ihr einziger Existenzgrund ist, die Anteile von einem anderen Unternehmen zu erwerben und diese nach Ablauf des Beteiligungsprojektes zu einem höheren Preis wiederzuverkaufen. Es handelt sich größtenteils um die Minderheitsbeteiligungen, welche eine attraktive Rendite versprechen. Die Mehrheitsbeteiligungen werden selten eingegangen.
Das Beteiligungskapital fungiert als Eigenkapital des geförderten Unternehmens. Es wird vornehmlich für die Entwicklung und Erweiterung von Portfolio genutzt, was sich positiv auf seine Marktpositionierung auswirken kann. Die von der Beteiligungsgesellschaft oft angebotene Managementberatung bietet zusätzlich einen Strategievorteil und lässt die Wettbewerbsfähigkeit des geförderten Unternehmens stärken. Das liegt auch im Interesse der Beteiligungsgesellschaft.
Trotz aller Vorteile gilt zu beachten, dass das organisatorische Engagement der Beteiligungsgesellschaft unter den Umständen als Störfaktor angesehen werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Führungskräfte des geförderten Unternehmens andere Ideenvorschläge hinsichtlich einer unternehmensweiten Entwicklungsstrategie als die Managementberater der Beteiligungsgesellschaft vertreten. Als einzige Möglichkeit bleibt dann, nach einem Kompromiss zu suchen, der alle Interessen in ausgewogener Weise berücksichtigt.
Deutsche Beteiligungsgesellschaften
Stark an der Vergabe von Beteiligungskapital nehmen neben Venture Capital und Private Equity Gesellschaften auch mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) teil. Sie sind in ganz Deutschland vertreten. Grundsätzlich gilt: Eine MBG für jedes Bundesland. Eine MBG in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist für die gesamte Bundesebene zuständig. Zu den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften gehören in alphabetischer Folge:
1. BayBG in Bayern
2. MBG Baden-Württemberg
3. MBG Berlin-Brandenburg
4. BUG in Bremen
5. BTG in Hamburg
6. MBGH in Hessen
7. MBMV in Mecklenburg-Vorpommern
8. MBG in Niedersachsen
9. KBG NRW in Nordrhein-Westfalen
10. MBG Rheinland-Pfalz
11. Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft
12. MBG Sachsen
13. BB MBG Sachsen-Anhalt
14. MBG Schleswig-Holstein
15. MBG Thüringen
Vor und nach dem Beteiligungsprojekt
Die Beteiligungsgesellschaften realisieren eine Reihe von Projekten, die in erster Linie an erfolgsversprechende Unternehmen ohne Rücksicht auf Branchen gerichtet sind. Von dem Beteiligungskapital können vor allem diejenigen Unternehmen profitieren, die einen detaillierten Business- und Finanzplan vorweisen können. Die bereits auf dem Markt etablierten Unternehmen müssen zudem ihre letzten Jahresabschlüsse sowie bestehende Zahlungsverpflichtungen hinzufügen.
Nach dem Beteiligungsprojekt besteht für das geförderte Unternehmen die Option, alle Unternehmensanteile meist in Form von Aktien zurückzukaufen und dadurch auch seine Unabhängigkeit von der Beteiligungsgesellschaft zu gewinnen. Sollte dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, kann die Beteiligungsgesellschaft ihre Anteile an eine andere Gesellschaft weiterverkaufen. Auf diese Weise bekommt das geförderte Unternehmen einen neuen Beteiligungspartner.